Die Stadt Erbach ist im Rahmen der europäischen
Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet eine Lärmkartierung zum Straßen-
und Schienenverkehrslärm durchzuführen. Dies betrifft Straßen mit einer
durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung (DTV) von mindestens
8.200 Kfz/24h (Jahresmittelwert) und Bahnstrecken mit mehr als 30.000
Zügen im Jahr. Für die Beurteilung sind aktuelle Belastungszahlen für
die gegenwärtige Situation (Ist-Zustand) zugrunde zu legen.
In
einem ersten Schritt erfolgt auf Basis der laut
EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Berechnungsvorschriften eine
Lärmkartierung getrennt nach der Art der Lärmverursachung und getrennt
nach den Zeitbereichen Gesamttag (LDEN 0 bis 24 h) und Nacht (LNight 22
bis 6 Uhr).
Nachfolgend sind die Kartierungsergebnisse zur
Einsichtnahme durch die Betroffenen bzw. die Einwohner von Erbach.
Maßgeblich sind vor allem hohe Lärmbelastungen, durch die
gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Anwohner resultieren können.
Dies betrifft Lärmbelastungen von LDEN > 70 dB(A) und LNight > 60
dB(A).
Der Stadtrat Erbach hat den Lärmaktionsplan (Schlussbericht) am 05. Dezember 2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen:
Lärmaktionsplan (Schlussbericht)
Der Lärmaktionsplan ist eine Grundlage für
mögliche, zukünftige Lärmminderungsmaßnahmen, die jedoch nur vom
zuständigen Baulastträger und mit Zustimmung des Regierungspräsidiums
Tübingen genehmigt, finanziert und umgesetzt werden können.
Rechtsansprüche auf Lärmschutz gehen aus dem „Lärmaktionsplan Stadt
Erbach“ nicht hervor.