Lärmaktionsplan

Die Stadt Erbach ist im Rahmen der europäischen Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet eine Lärmkartierung zum Straßen- und Schienenverkehrslärm durchzuführen. Dies betrifft Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung (DTV) von mindestens 8.200 Kfz/24h (Jahresmittelwert) und Bahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen im Jahr. Für die Beurteilung sind aktuelle Belastungszahlen für die gegenwärtige Situation (Ist-Zustand) zugrunde zu legen.

In einem ersten Schritt erfolgt auf Basis der laut EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegten Berechnungsvorschriften eine Lärmkartierung getrennt nach der Art der Lärmverursachung und getrennt nach den Zeitbereichen Gesamttag (LDEN 0 bis 24 h) und Nacht (LNight 22 bis 6 Uhr). 

Nachfolgend sind die Kartierungsergebnisse zur Einsichtnahme durch die Betroffenen bzw. die Einwohner von Erbach. Maßgeblich sind vor allem hohe Lärmbelastungen, durch die gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Anwohner resultieren können. Dies betrifft Lärmbelastungen von LDEN > 70 dB(A) und LNight > 60 dB(A).

Rasterlärmkarte Zeitbereich Tag (0 - 24 Uhr) Straßen > 8.200 Kfz/24h Gesamt
Rasterlärmkarte Zeitbereich Nacht (22 - 6 Uhr) Straßen > 8.200 Kfz/24h Gesamt
Rasterlärmkarte Zeitbereich Tag (0 - 24 Uhr) Straßen > 8.200 Kfz/24h Stadtgebiet Erbach
Rasterlärmkarte Zeitbereich Nacht (22 - 6 Uhr) Straßen > 8.200 Kfz/24h Stadtgebiet Erbach
Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes Stufe II Tag - Abend - Nacht (LDEN)
Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes Stufe II Nacht (LNight) 


Der Stadtrat Erbach hat den Lärmaktionsplan (Schlussbericht) am 05. Dezember 2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen:

Lärmaktionsplan (Schlussbericht)

Übersicht Maßnahmenkonzept


Der Lärmaktionsplan ist eine Grundlage für mögliche, zukünftige Lärmminderungsmaßnahmen, die jedoch nur vom zuständigen Baulastträger und mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen genehmigt, finanziert und umgesetzt werden können. Rechtsansprüche auf Lärmschutz gehen aus dem „Lärmaktionsplan Stadt Erbach“ nicht hervor.