Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Erbach an der Donau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite erbach-donau.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:
  • Bei Grafiken und Bildern sind derzeit nicht mit aussagefähigen Texten beschrieben.
  • Es ist derzeit keine Alternativen für das grafische CAPTCHA im Formular zur Mängelmeldung vorhanden.
  • Das HTML-Strukturelement für Listen wird derzeit nicht immer in Listen eingesetzt.
  • Die Eingabefelder im Formular zur Mängelmeldung haben keine programmatisch erkennbaren Beschriftungen.
  • Das Kontrastverhältnis liegt aufgrund der unserer derzeitigen CI teilweise unterhalb der geforderten Grenze von 4,5 zu 1.
  • Bei der Vergrößerung um 400 % bzw. der Einstellung der Browserfensterbreite auf 320 CSS-Pixel werden die Menüpunkte „Wirtschaft/Bauen“, „Gäste/Freizeit“ und „Unsere Stadt“ abgeschnitten und sind nicht mehr vollständig erkennbar, ohne dass horizontal gescrollt werden muss.
  • Wird das Hauptmenü durch ein Mouseover (Darrüberschweben des Mauszeigers) automatisch geöffnet, lässt sich dieses Menü für Tastaturnutzende nicht mit der Escape-Taste schließen.
  • Im Datenschutzdialog können Details über das Bedienelement „Weitere Informationen“ aufgerufen werden. In diesen Detailinformationen sind sowohl der Schalter zum Aktiveren oder Deaktivieren der Analyse-Cookies als auch die Bedienelemente „Alle deaktivieren“ und „Alle aktivieren“ nicht mit der Tastatur erreichbar.
  • Einzelne Veranstaltungen des Erbacher Kultursommers sind als Akkordeonmenü dargestellt. Die Bedienelemente des Akkordeonmenüs können derzeit nicht mit dem Tastaturfokus erreicht werden. Die hier bereitgestellten Informationen sind so für Tastaturnutzende derzeit noch nicht zugänglich.
  • Die Animation innerhalb des Bilder-Karussells kann derzeit noch nicht angehalten werden, da noch keine entsprechenden Bedienelemente vorhanden sind.
  • Die Webseite enthält derzeit keine Sprunglinks und keine WAI-ARIA-Landmarks. Es sind auch noch keine HTML5-Bereiche, wie z. B. „main“ oder „nav“, definiert. Die vorhandene Überschriften-Struktur ist nicht ausführlich genug, um die fehlenden Sprunglinks zu kompensieren.
  • Die Formularfelder liegen visuell unterhalb des Hauptmenüs und rechts von der Seitennavigationsleiste, sind in der Fokusreihenfolge aber davor als erste Punkteangeordnet.
  • Aus dem Linktext „Ausschreibung Doppelhausgrundstücke“ und dem nebenstehenden Kontext geht der Dateityp „PDF“ des verlinkten Dokuments nicht hervor.
  • Die Hauptsprache der Webseite ist im Header-Bereich des Quellcodes nicht mit lang="de" als Deutsch definiert. Die Textinhalte können somit von Screenreadern nicht richtig eingeordnet werden. Für Personen, die auf eine Sprachausgabe angewiesen sind, ist der gesprochene Text dann unverständlich.
  • Nach dem Absenden des Formulars wird auf fehlerhafte Eingaben nur mit dem Text „Bitte prüfen Sie Ihre eingegebenen Daten in den rot markierten Feldern auf Richtigkeit.“ hingewiesen. Zudem werden die fehlerhaften Felder von einer Sprachausgabe nicht angesagt oder automatisch anfokussiert und sind für Hilfsmittel programmatisch nicht ermittelbar.
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache gem. § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 vorhanden.
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache gem. § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 vorhanden.
  • Die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten gem. § 2 Satz 2 L-BGG-DVO ist nicht vorhanden.

Aufgrund der derzeitigen grundlegenden Neugestaltung unseres Internetauftrittes, welche voraussichtlich im Sommer 2025 online verfügbar sein wird, sind die vorgenannten Punkte aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.



3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.02.2025 erstellt.
Die Seite wurde gem. BITV-Test / EN 301 549 geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.02.20243 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.erbach-donau.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Stadt Erbach
Hauptamt
Erlenbachstraße 50
89155 Erbach

Telefon: 07305 / 9676-0
E-Mail: barrierefreiheit@erbach-donau.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375


E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.