Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist u. a. vorgeschrieben für den Bau und die Änderung von Straßen (z. B. Autobahnen), Schienenwegen (Eisenbahnen und Straßenbahnen), Flugplätzen, Hochspannungs- und andere Energieversorgungsleitungen, Gewässerausbau, Kraftwerke, Magnetschwebebahnen und Seilbahnen. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst „unter einen Hut“ zu bringen.
Ein wichtiges Merkmal der Planfeststellung ist die sogenannte Konzentrationswirkung. Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen notwendigen Einzelgenehmigungen (z. B. naturschutzrechtliche Befreiungen, Waldumwandlungsgenehmigungen) ersetzt. Dies wiederum erfordert die frühzeitige und umfassende Beteiligung sowohl aller Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, usw.), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von Verbänden und sonstigen Stellen, die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können, sowie der privaten Betroffenen.
Aktuelle Planfeststellungsverfahren, -beschlüsse und öffentliche Bekanntmachungen
im Bereich der Stadt Erbach
Aktuell findet keine Planauslage statt.