Die Bauleitplanung
ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie befasst sich mit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstück in der Gemeinde. Ablauf und Inhalt der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch geregelt.
Bauleitpläne sind
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der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) und
- der Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan).
Im Flächennutzungsplan stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Aus dem Plan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet
- Wohnbauflächen
- Gewerbe- und Industriebauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
geplant sind.
Die Stadt Erbach hat die Zuständigkeit für die Erstellung des Flächennutzungsplans auf den
Nachbarschaftsverband Ulm übertragen.
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen.
Sie finden beispielsweise Festsetzung
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und/oder zur maximalen Höhe des Gebäudes
- zur zulässigen Dachform
Für welche Bereiche es einen Bebauungsplan gibt und was in ihnen geregelt ist, können Sie bei der Bauverwaltung erfahren. Die Bebauungspläne können zu den üblichen Öffnungszeiten auch bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Bebauungspläne die für die Ortsteile Bach, Dellmensingen, Donaurieden, Ersingen oder Ringingen gelten, liegen auch bei der jeweiligen Ortsverwaltung vor.