Rechtsverbindliche Bauleitpläne

Hinweise zu den Internetfassungen der Bauleitpläne
  • Im BürgerGis der Stadt Erbach werden nur die derzeit aktuellen Bauleitpläne der Stadt Erbach veröffentlicht.
  • Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist nur der Originalplan.
    Durch das digitalisieren und/oder Umwandeln der Bebauungspläne in pdf-Dateien kann die Genauigkeit des Plans verloren gehen.
    Auch durch die Einstellungen an Ihrem Computer, Bildschirm oder Drucker können sich Veränderungen zum Originalplan ergeben.
  • Für die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist der Nachbarschaftsverband Ulm zuständig. Der Flächennutzungsplan kann hier eingesehen werden.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang und das Lesen der Bebauungspläne sehr schwierig und kompliziert sein kann. Es ist möglich, dass
    - für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
    - neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen, z.B. Sanierungssatzung, Veränderungssperre, ..., gelten,
    - einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen oder bereits erteilten Befreiungen nicht mehr gelten,
    - Teile von Bebauungsplänen mit einem andern Bebauungsplan geändert wurden.
  • In der Regel sind zur Ermittlung des Regelungsinhalts des Bebauungsplans noch weitere Gesetze hinzuzuziehen, z.B. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung.

Aktuell bestandskräftige Bebauungspläne der Stadt Erbach:
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Die aktuell bestandskräftigen Bebauungspläne können    hier als PDF-Scan heruntergeladen werden.
Über das  Link zum BürgerGis der Stadt Erbach  können die Geltungsbereiche der Bebauungspläne angezeigt werden.
Eine Kurzanleitung zum Aufruf der Geltungsbereiche im BürgerGIS finden Sie    hier.