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Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Netz ist das sogenannte Backbone-Netz. Das „Backbone“ (Rückgrat) ist der Teil des Glasfasernetzes, das die einzelnen Stadtteile, Städte und Gemeinden miteinander verbindet und das den Anschluss an das überörtliche Netz herstellt.
Für die Grundstücke, die an der Backbone-Trasse liegen, werden grundsätzlich die Grundstücksanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze mit hergestellt. Die Hausanschlüsse (von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude) werden nur hergestellt, wenn dies vom Grundstückseigentümer gewünscht wird. Die Kosten hierfür sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu werden die Trassenanlieger rechtzeitig von der Netze BW, die den Auftrag zum Bau des Backbone-Netzes erhalten hat informiert.
Das Backbone endet in jedem Stadtteil beim sogenannten "POP" (Point of Presence). Von hier aus wird das innerörtliche Glasfasernetz angebunden, das bis zu jedem einzelnen Grundstück führt.
Dias innerörtliche Glasfasernetz für die Grundstücke die nicht an der Backbone-Trasse liegen wird Zug um Zug aufgebaut. Hierzu werden derzeit bei Tiefbaumaßnahmen wie z.B. Straßensanierungen Glasfaserleitungen bis an die Grundstücksgrenzen mitverlegt. Ein Betrieb diesser innerörtlichen Leitungen ist jedoch erst nach Aufbau des Backbones und Inbetriebnahme der aktiven Technik im "POP" bzw. in den Unterverteilern möglich. Für alle Straßenabschnitte, bei denen keine Mitverlegung im Rahmen einer Straßensanierung möglich ist, muss das innerörtliche Glasfaser zu einem späteren Zeitpunkt separat verlegt werden.
Ein Netz alleine bringt noch kein schnelles Internet ins Haus. Die Suche nach einem Netzbetreiber wurde von Komm.Pakt.Net durchgeführt. Für unseren Bereich wurde der Netzbetrieb an die NetCom BW GmbH vergeben.
Geplante Fertigstellung:
Derzeit wird von einer Fertigstellung des Backbone-Netzes im Jahr 2021 ausgegangen. Der Bau des innerörtlichen Verteilungsnetzes bis an jedes einzelne Grundstück erfolgt im Anschluss daran Zug um Zug im Rahmen von Straßensanierungen.
Kosten:
Kosten Backbone-Netz (Stand 06/2019):
Gesamtkosten (*) 5.376.000 €
Förderung des Landes
Baden-Württemberg 2.520.000 €
Eigenanteil der Stadt 2.856.000 €
(*) Netto, ohne Vorsteuer
Beschlussfassungen und Meilensteine:
16.10.2019 Spatenstich Backbonenetz 24.06.2019 Vergabe Planung und Bau des Backbonenetzes 19.11.2018 Beschluss zur Erstellung einer funktionalen Ausschreibung für das Backbone-Netz 13.09.2018 Übergabe Förderbescheid des Landes BW über 2,4 Mio. € für den Backbone-Ausbau 18.10.2017 Einreichung Förderantrag für den Bau eines Backbone-Netzes 25.07.2017 Beschluss Backbone-Planung
Aktueller Verfahrensstand:
Verlegung des Backbonenetzes Mitverlegung innerörtliches Glasfaser bei Tiefbaumaßnahmen
nächste Meilensteine:
Inbetriebnahme des Backbonenetzes
Hinweise zum Ausbau der Telekom
Im Jahr 2018 hat die Telekom in der Kernstadt Erbach ihre Verteiler (sog. Kabelverzweiger, KVZ) an ihr Glasfasernetz angeschlossen. Im Zeitraum 2018/2019 schließt die Telekom ihre KVZ in den Stadtteilen Bach und Donaurieden ebenfalls an ihr Glasfasernetz an. Die Grundstücksanschlüsse, also die Verbindung vom KVZ zu den einzelnen Gebäuden erfolgt weiterhin über die herkömlichen Kupferleitungen. Mit diesem Ausbau ist in den genannten Stadtteilen ein FTTC-Netz der Telekom vorhanden (FTTC = Fiber To The Curb). Je nach Entfernung des Anschlussnehmers vom KVZ lässt sich mit FTTC kurzfristig eine deutlich höhere Bandbreite erzielen. Letztendlich wird auf lange Sicht aber nur der Glasfaseranschluss aller Grundstücke - wie beim städtischen Ausbau vorgesehen - eine zukunftsfähige Lösung darstellen.
Dieser Ausbau hat nichts mit dem Aufbau des städtischen Glasfasernetzes zu tun und ist alleinige Sache des privaten Telekommunikationsanbieters Telekom. Bei Fragen zu diesem Ausbau oder den damit zusammenhängenden Angeboten wenden Sie sich bitte direkt an die Telekom. Der Stadtverwaltung liegen weder zu den Angeboten der Telekom, noch zum Bauablauf Informationen vor.
Häufige Fragen zum Ausbau des Backbone-Netz
Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zum Netzausbau und die Antworten der Netze BW zusammengestellt:
Was genau ist das Backbone?
Das Backbone – „Rückgrat“ – ist der ortsübergreifende Hauptstrang des Breitband Hochgeschwindigkeitsnetzes. Das Backbone-Netz schafft die Verbindung zwischen einzelnen Kommunen und ist vergleichbar mit dem Übertragungsnetz im Strombereich.
Mein Nachbar hat ein Schreiben für einen Breitband-Hausanschluss erhalten, warum ich nicht?
Aktuell lässt die Stadt Erbach die Backbonetrasse, das Rückgrat des Glasfasernetzes, bauen. Dieser Ausbau kostet rund 6 Mio. Euro und wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein. Nur die direkt an dieser Trasse liegenden Grundstücke können derzeit über einen Hausanschluss erschlossen werden. In diesem Fall haben Sie ein Schreiben der Netze BW GmbH erhalten. Alle anderen Grundstücke können erst im Zuge des weiteren innerörtlichen FTTB-Ausbaus erschlossen werden. Dieser steht im Detail allerdings noch nicht fest und hat noch nicht begonnen. Sofern Sie also aktuell kein Schreiben erhalten haben, kann Ihr Grundstück derzeit noch nicht über die Backbonetrasse erschlossen werden. Sollten Sie allerdings davon ausgehen, an der Trasse zu liegen und "vergessen" worden zu sein, überprüfen wir die Möglichkeit eines Hausanschlussen natürlich gerne. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Kann ich einen gemeinsamen Graben mit meinem Nachbarn teilen/mitnutzen?
Es besteht die Möglichkeit, die einzelnen TK-Leerrohre in einem gemeinsamen Graben zu verlegen. Die Regelung für Entschädigung und dingliche Sicherung verhandeln die Grundstückseigentümer untereinander. Bitte kommen Sie auf uns zu.
Gibt es eine andere Variante außer Tiefbau für meinen FTTB-Anschluss? Freileitung?
Nein, es wird keine oberirdische Verlegung gemacht.
Wie funktioniert die Erdrakete?
Es werden 2 Kopflöcher für Kernbohrung benötigt, ansonsten kein offener Graben notwendig. Ein Kopfloch wird vor der Hauswand und das andere wird an der Grundstücksgrenze gemacht. Der Einsatz der Erdrakete entscheidet der Tiefbauer und übernimmt damit auch das Risiko für mögliche Setzungen.
Bei mir ist ein TK-Leerrohr bereits verlegt. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?
Wenn Sie das TK-Leerrohr bereits über die Netze BW mit dem Strom-Hausanschluss beauftragt haben und mitverlegt wurde, ist dieses gas- und wasserdicht in das Gebäude eingeführt. Hier muss geprüft werden, ob zusätzlicher Tiefbau notwendig ist zur Verbindung mit dem öffentlichen Netz. Ein vorhandenes TK-Leerrohr wird immer im Einzelfall geprüft (über Kosten machen wir keine Pauschalaussage ohne die Lage vor Ort zu kennen!). Die Kosten für Glasfaser übernimmt die Kommune für Sie.
Ich habe bereits ein Kabelschutzrohr von der Grundstücksgrenze bis in mein Gebäude verlegt. Kann dieses verwendet werden? Bekomme ich einen Sonderpreis?
Das muss im Einzelfall betrachtet werden, denn hierfür müssen bestimmte Punkte erfüllt sein (Hauseinführung, Verlegetiefe, Durchmesser des Leerrohres …), damit wir unser TK-Leerrohr durchziehen können. Es wird ein extra Werkvertrag mit Ihnen abgeschlossen. Dafür benötigen wir einen aussagekräftigen Lageplan, wie das Leerrohr verlegt wurde. Bitte kommen Sie auf uns zu.
Der Sonderpreis/Pauschale gilt für die ersten 8m. Warum gerade dieser Grenzwert? Bekomme ich evtl. einen Nachlass, wenn es von der Grundstücksgrenze bis zu meinem Gebäude nur z.B. 2m sind?
Da es sich bei den Einheitspreisen um eine Mischkalkulation handelt ist eine Preisreduktion nicht möglich.
Wann bekomme ich die Rechnung für die Verlegung des TK-Leerrohres?
Sobald das Telekommunikations-Leerrohr verlegt/gebaut ist, erhalten Sie die Rechnung. Unabhängig davon, ob Glaserfaser bereits eingeblasen ist.
Wer ist Eigentümer von Glasfaser und kommen mit dem Glasfasereinzug noch weitere Kosten auf mich zu?
Kosten des Glasfasereinzuges übernimmt die Kommune, somit ist die Kommune der Eigentümer. Das TK-Leerrohr bleibt im Eigentum des Grundstücksbesitzers.
Muss der Glasfaser-Abschlusspunkt (APL) in der Nähe von meinem Telefon sein?
Der Abschlusspunkt muss nicht in der Nähe Ihrer bisherigen Telefonleitung sein. Glasfaser und Kupfer werden unabhängig voneinander betrieben. Wichtig ist, dass eine Stromsteckdose in der Nähe des Abschlusspunktes (APL) vorhanden ist.
Habe ich eine Garantie für das Glasfaserkabel?
Die Kommune bleibt Eigentümer der von ihr eingezogenen Glasfaserkabeln sowie des Hausübergabe-/Abschlusspunktes. Das Zutrittsrecht beim Grundstückseigentümer besteht zur Prüfung der technischen Einrichtungen, Maßnahmen zum Betrieb und Instandhaltung sowie bei Störungen/Defekten.
Ich empfange über meinen aktuellen Internet-Anbieter aktuell schon Bandbreiten von über 30 Mbit/s. Werde ich zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des kommunalen Netzes im Herbst 2021 Dienste über den Netzbetreiber, die NetCom BW, beziehen können?
Aktuell gibt es die gesetzliche Vorgabe, dass über das kommunale Breitbandnetz lediglich die Privatkunden versorgt werden dürfen, deren Bandbreite unter 30Mbit/s liegt. Perspektivisch soll diese sogenannte Aufgreifschwelle deutlich nach oben erhöht werden. Zum heutigen Zeitpunkt ist allerdings noch nicht abzusehen, wie sich die Gesetzeslage sich zum Inbetriebnahmezeitpunkt (Herbst 2021) darstellt. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Tiefbausynergien mit dem Bau des Backbone-Netzes zu nutzen und zu attraktiven Preisen den Hausanschluss bereits heute herstellen zu lassen, auch wenn Sie die Dienste des kommunalen Netzes vielleicht erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt nutzen können. Sie tätigen damit eine Investition in die Zukunft und schaffen die technischen Voraussetzungen für eine Versorgung, sobald die Gesetzeslage dies erlaubt. Für Gewerbetreibende gelten andere Vorgaben. Bitte sprechen Sie uns an.
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