Die Stadt Erbach verfügt über ein vielfältiges
Angebot rund um die Betreuung der Kleinsten in unseren Kindertagesstätten. Doch
es gibt nichts, was man nicht verbessern könnte - und so arbeitet die
Verwaltung stetig an der Weiterentwicklung unseres Angebotes.
Mit der Einführung des zentralen
Anmeldeverfahrens im Jahr 2013 und der damit einhergehenden Definition
einheitlicher Platzvergabekriterien wurde bereits ein wichtiger Meilenstein für
eine qualitativ hochwertige und attraktive Kinderbetreuung gelegt, die im Zuge
der fortschreitenden Digitalisierung nun endgültig „vom Papier abgelöst“ wird:
Die Anmeldung für einen Krippen- oder
Kindergartenplatz erfolgt ab sofort über das Online-Portal
"Little Bird". Um eine Übersicht über alle 13
Einrichtungen zu erhalten, sollten Sie in der Suchmaske den Filter zunächst auf
„Alle Angebote in einer Kommune“ (Auswahlfeld ganz rechts) setzen. Wie Sie
weiter vorgehen, entnehmen Sie bitte der zugehörigen Kurzanleitung.
Dem Verwaltungsausschuss wird von der Verwaltung einmal jährlich ein Bericht über die Situation in der örtlichen Kinderbetreuung vorgelegt.
Die Gemeinden und Städte sind gemäß § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) verpflichtet, eine Bedarfsplanung zu erstellen um somit auf die im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) formulierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes hinzuwirken.
Die jährliche Bedarfsplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen. Damit ist jedoch auch eine erhebliche Verantwortung der Städte und Gemeinden verbunden.
Die Bedarfsplanung ist letztlich die Grundlage dafür, welche Träger in einer Gemeinde Kindertageseinrichtungen betreiben können, denn nur Einrichtungen bzw. Betriebsformen, die in der Planung enthalten sind, haben einen Anspruch auf finanzielle Förderung.
Kinder- und Familienbericht 2024