Der Ortschaftsrat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Stadtteils gewählt. Wahlberechtigt ist, wer
Wie wird der Ortschaftsrat gewählt?
Wer schlägt die Kandidaten für den Ortschaftsrat vor?
In den meisten baden-württembergischen Städten und Gemeinden schlagen
Parteien und Wählervereinigungen die Kandidaten für den Ortschaftsrat
vor. Jede Wählervereinigung und jede Partei kann in der Regel so viele
Kandidaten vorschlagen, wie Ortschaftsratmitglieder zu wählen sind. Die
Kandidatinnen und Kandidaten werden bei einer Versammlung der Partei
oder der Wählervereinigung nominiert.
Auf dem Stimmzettel sind alle Kandidaten, die zu derselben Partei oder derselben Wählervereinigung gehören, untereinander geschrieben. Die Reihenfolge der Kandidaten bestimmt die Partei oder die Wählervereinigung.
Zahl der zu wählenden Ortschaftsräte entsprechend der Hauptsatzung sowie § 57 Abs. 2 KomWG:
Ortschaft |
Vertreter |
Höchstzahl von Bewerbern auf Wahlvorschlägen* |
Bach |
8 Vertreter |
16 |
Dellmensingen |
12 Vertreter |
24 |
Donaurieden |
8 Vertreter |
16 |
Ersingen |
10 Vertreter |
20 |
Ringingen |
10 Vertreter |
20 |
* In Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern dürfen die Wahlvorschläge höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind. (§§ 26 Abs. 4, 69 GemO)