Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt. Die nächsten Kommunalwahlen finden am 26. Mai 2019 gemeinsam mit der Europawahl statt.
Wahlberechtigt sind bei der Kommunalwahl deutsche Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen wie auch ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen aus der Europäischen Union.
In Baden-Württemberg gibt es bei den Gemeinderats- und Kreistagswahlen die Möglichkeit zur Stimmenhäufung und zur Übertragung von Kandidaten von einer Liste auf eine andere – im Fachjargon, „Kommulieren“ und „Panaschieren“. Damit weist das Wahlsystem eine ungewöhnliche Durchlässigkeit für die Wünsche und Vorstellungen der Wähler auf, die hier mehr als anderswo bestimmen können, wie ihre Kommunalvertretung aussehen soll.
Gesetzliche Grundlage für Gemeinderats- und Stadtratswahlen sind Gemeindeordnung und Kommunalwahlgesetz. Die Gemeinderäte- und Ortschaftsräte sowie die Kreisräte werden für fünf Jahre gewählt. Als Wahlsystem dient die Verhältniswahl auf Grundlage freier Listen, die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden.
Jedem Wahlberechtigten stehen so viele Stimmen zu, wie Mandatsträger zu wählen sind. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder ist gesetzlich geregelt – je nach Gemeindegröße sind es zwischen acht und 60 (ungeachtet zusätzlicher Überhangmandate).