
Am 15. November 2025 werden
zur Zahlung fällig:
1. Die vierte Rate zur Grundsteuer 2025 entsprechend der im
letzten Grundsteuerjahresbescheid oder im bisher ergangenen Änderungsbescheid
festgesetzten Höhe.
2. Die vierte Vorauszahlungsrate zur Gewerbesteuer 2025 entsprechend der im
zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheid festgesetzten Höhe.
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Im Alb-Donau-Kreis wurde in einem
größeren Geflügelbetrieb das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp
H5N1 nachgewiesen. Die Ursache des Viruseintrags wird derzeit durch das
Veterinäramt des Landkreises ermittelt. Nach derzeitigem Stand ist eine
Einschleppung über Wildvögel wahrscheinlich.
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