Informationen für im Ausland lebende Deutsche zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 finden Sie unter der nachfolgenden Internetseite.
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters erhältlich (§88 Abs. 3 BWO). Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde (Wegzugsgemeinde) in Deutschland eingegangen sein.
Die Frist kann nicht verlängert werden (§18 Abs. 1 BWO).
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden (§18 Abs. 1 BWO).
Bundestagswahl 2025 - Auslandsdeutsche Bundeswahlleiter