Der Gemeinderat hat am 18.03.2024 eine Rückerstattung der
Abfallgebühren beschlossen.
Der Grund hierfür ist ein verbessertes Ergebnis im
Abfallbereich in den Jahren 2021 und 2022. Grundsätzlich wird eine solche
Verbesserung bei der Gebührenberechnung in den Folgejahren berücksichtigt, was
im Abfallbereich jedoch nicht mehr möglich war, weil diese Aufgabe seit
01.01.2023 nicht mehr von der Stadt, sondern vom Landkreis erledigt wird. Der
bei der Stadt entstandene Überschuss von 209.000 € aus den Abfallgebühren wird
deshalb den Bürgerinnen und Bürgern zurückerstattet.
Die Rückerstattung erfolgt durch das EDV-System über einen
korrigierten Abfallbescheid für 2022. Die Grundgebühr wird nicht reduziert und
bleibt unverändert bei 66,00 €. Die Jahreskosten je Restmüllbehälter werden für
die Mindestabnahmemenge (24 Stück) ohne eventuellen Nachkauf bezogen auf die
jeweilige Mülltonnengröße erstattet. Damit ergeben sich folgende
Erstattungsbeträge:
Abfallgefäß/Liter |
Erstattung |
|
Mindestmenge |
Je Banderole |
|
35 l |
29,76 € |
1,24 € |
50 l |
42,48 € |
1,77 € |
120 l |
101,76 € |
4,24 € |
240 l |
203,28 € |
8,47 € |
1.100 l |
|
38,79 € |
Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular für die Rückerstattung per Post oder per E-Mail an erstattung@erbach-donau.de zukommen.
Formular für die Mitteilung der Bankverbindung
Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die Rückzahlung automatisch auf das auf dem Bescheid angegeben Konto.
Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail erstattung@erbach-donau.de an uns wenden.
Bitte geben Sie immer Ihr Buchungszeichen
5.0150.xxxxxx.x (siehe Abfallbescheid) an.
Di. | 09:00 - 17:00 Uhr |
Mi. | 09:00 - 17:00 Uhr |
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