
Wasserzins und
Abwassergebühren – 4. Vorauszahlung 2025
Zum 31.12.2025 wird die vierte Vorauszahlung für den Wasserzins und die
Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus
dem Bescheid über die Abrechnung 2024, bzw. bei geänderten Vorauszahlungen aus
der Mitteilung über die Anpassung der Vorauszahlung.
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Am 15. November 2025 werden
zur Zahlung fällig:
1. Die vierte Rate zur Grundsteuer 2025 entsprechend der im
letzten Grundsteuerjahresbescheid oder im bisher ergangenen Änderungsbescheid
festgesetzten Höhe.
2. Die vierte Vorauszahlungsrate zur Gewerbesteuer 2025 entsprechend der im
zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheid festgesetzten Höhe.
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