Der Ortschaftsrat ist die Vertretung der Bürger des Ortsteils Ringingen. Er
hat die örtliche Verwaltung zu beraten und ist bei wichtigen
Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, anzuhören. Der
Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister bei der Leitung der örtlichen
Verwaltung und dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates.