Der Gemeinderat der Stadt Erbach hat durch seine Hauptsatzung festgelegt, dass beschließende Ausschüsse in Form des Verwaltungsausschusses sowie Technischen Ausschusses gebildet werden. Mittels der Hauptsatzung ist ebenfalls geregelt, welche Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen werden. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden die beschließenden Ausschüsse selbstständig an Stelle des Gemeinderats. Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten sind, werden den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebiets zur Vorberatung zugewiesen. Durch Bildung der beschließenden Ausschüsse wird die Arbeit des Gemeinderats effizienter gestaltet.