Förderprogramm Stadtsanierung

Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung

Zur finanziellen Unterstützung der baulichen Maßnahmen im Rahmen der Innenstadtoffensive, hat die Stadt Erbach im Herbst 2013 einen Antrag auf Aufnahme ins Programm der Städtebauförderung des Finanzministeriums Baden-Württemberg gestellt. Im April 2014 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mitgeteilt, dass die Erbacher Innenstadtoffensive ins Landessanierungsprogramm aufgenommen und mit 700.000 € gefördert wird.

Bevor die Stadt die Aufnahme in das Förderprogramm erhielt, besuchten Staatssekretär Ingo Rust gemeinsam mit Martin Rivoir (MdL) und zwei Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums im März 2014 Erbach, um sich vor Ort ein Bild vom geplanten Sanierungsgebiet zu machen. Bürgermeister Achim Gaus erläuterte die wesentlichen Ziele der Sanierung und stellte die einzelnen geplanten Maßnahmen vor. Bei einem Rundgang durch die Innenstadt machte sich der Besuch ein Bild direkt vor Ort.
 
Foto von links: Bürgermeister Achim Gaus, Staatssekretär Ingo Rust, Ralph König (Referatsleiter im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft), Landtagsabgeordneter Martin Rivoir (Foto: Franz Glogger).

Dank der guten Fortschritte bei der Umsetzung der Innenstadtoffensive wurde die Förderung für das Jahr 2016 vom Land um 350.000 € erhöht. Damit beläuft sich der bewilligte Förderrahmen für die Gesamtmaßnahme auf 1.750.000 €. Hierfür stehen Fördermittel des Landes mit insgesamt 1.050.000 € (60 v.H. des Förderrahmens) zur Verfügung.

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stadtmitte"

Übergeordnetes Sanierungsziel ist eine deutliche Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Stadtmitte von Erbach durch private und städtische Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Abbruch und Neubebauung sowie Neuordnung und Umgestaltung öffentlicher Bereiche.

Nach der Aufnahme ins Landessanierungsprogramm und vor der Festlegung des Sanierungsgebiets waren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches "vorbereitende Untersuchungen" durchzuführen. Diese Untersuchungen sind erforderlich, um Beurteilungsrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen bzw. städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, sowie die Durchführbarkeit der Sanierungsmaßnahme zu gewinnen. Hierfür wurden allen Eigentümern, Mietern und Gewerbetreibenden des Untersuchungsgebiets Fragebogen zugesandt und ausgewertet. Seit Januar 2015 liegt der Bericht vor.

Festlegung des Sanierungsgebiets:

09.02.2015   Beschluss der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsbebiets "Stadtmitte" (Veröffentlichung in den Erbacher Nachrichten am 19.02.2015)
23.10.2017 Beschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebiets um das Grundstück Erlenbachstraße 54 (BV 137/2017)
18.10.2021 Beschluss zur Erweiterung des Sanierungsgebiets um eine Teilfläche des Grundstücks Egginger-Str. 4 (BV 119/2021, Veröffentlichung in den Erbacher Nachrichten Nr. 43 vom 28.10.2021)


Förderrichtlinien

Mit Beschluss vom 09.02.2015 hat der Stadtrat Erbach die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen privater Eigentümer im Sanierunggebiet "Stadtmitte" verabschiedet, gültig bis 31.12.2022. Die ab 01.01.2023 gültige Förderrichtlinie erhalten Sie hier.
Information

Fragen und Anregungen

Stadtverwaltung Erbach
Uwe Gerstlauer
Erlenbachstraße 50
89155 Erbach


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Telefax 07305 . 9676 - 76
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