Aktuelle Meldungen

Meldung vom 15. Januar 2026

Neues Landesgaststättengesetz - Information für Veranstalter

Mit Blick auf die kommende Fest- und Veranstaltungssaison 2026 informieren wir über die neuen Regelungen des Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG). Das LGastG ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, den Verwaltungs- und Bürokratieaufwand zu reduzieren. Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass ist nun spätestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich bei der Stadtverwaltung oder den Ortsverwaltungen anzuzeigen. Diese Anzeige ersetzt den bisherigen Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs sowie die bislang üblicherweise erteilte Gaststättenerlaubnis.