Fundbüro
Verloren und gefunden – das Fundbüro Erbach hilft weiter!
Ob Sie etwas vermissen oder etwas gefunden haben: Im Fundbüro Erbach bringen wir Finder und Besitzer unkompliziert zusammen. Erfahren Sie hier, wie Sie verlorene Gegenstände melden oder abgegebenes Fundgut wiederfinden können – schnell, einfach und zuverlässig.
Weitere Infos finden Sie auch unter der zugehörigen Dienstleistung "Fundsache abgeben oder nachfragen"
Welche Rechte und Pflichten hat der Finder?
- Ein verlorener Gegenstand bleibt rechtlich im Eigentum des Verlierenden.
- Kennt der Finder den Eigentümer nicht, muss er den Fund dem zuständigen Fundbüro anzeigen (inkl. Angabe zu Fundort- und zeit).
- Wird der Gegenstand binnen sechs Monaten nicht abgeholt, geht das Eigentumsrecht vom Verlierenden auf den Finder über.
- Ein möglicher Finderlohn ist Sache des Privatrechts und muss mit dem Eigentümer selbst vereinbart werden.
Wie kann ein gefundener Gegenstand angezeigt werden?
- Das Team des Bürgerbüros im Rathaus Erbach und der Ortsverwaltungen nimmt Fundsachen entgegen, darüber hinaus auch Polizeidienststellen außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung.
- Die Fundsache kann auch beim Finder aufbewahrt werden, sofern dies sachgemäß erfolgt.
- Gegenstände werden erst ab einem Wert von mehr als 10 Euro als Fundsache behandelt.
- Fundsachen werden sechs Monate im Fundbüro verwahrt.
Wie erhalte ich einen verlorenen Gegenstand zurück?
- Über das Online-Fundbüro können deutschlandweit verlorene Gegenstände gesucht und gefunden werden.
- In den Erbacher Nachrichten werden regelmäßig Fundsachen veröffentlicht
- Über einen direkten Kontakt zum Team des Fundbüros kann ermittelt werden, ob der vermisste Gegenstand gefunden wurde.
- Der Verlierer muss sich mittels eines Personalausweises als rechtmäßiger Eigentümer ausweisen, bevor der Gegenstand ausgehändigt wird.
- Es ist eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes sowie eine glaubhafte Schilderung zum Verlust des Gegenstandes abzugeben.
- Für den Wiedererhalt des Gegenstandes fallen festgesetzte Gebühren sowie etwaige sonstige Kosten an.