Fundbüro

Verloren und gefunden – das Fundbüro Erbach hilft weiter!

Ob Sie etwas vermissen oder etwas gefunden haben: Im Fundbüro Erbach bringen wir Finder und Besitzer unkompliziert zusammen. Erfahren Sie hier, wie Sie verlorene Gegenstände melden oder abgegebenes Fundgut wiederfinden können – schnell, einfach und zuverlässig.

Weitere Infos finden Sie auch unter der zugehörigen Dienstleistung "Fundsache abgeben oder nachfragen"

Welche Rechte und Pflichten hat der Finder?

  • Ein verlorener Gegenstand bleibt rechtlich im Eigentum des Verlierenden.
  • Kennt der Finder den Eigentümer nicht, muss er den Fund dem zuständigen Fundbüro anzeigen (inkl. Angabe zu Fundort- und zeit).
  • Wird der Gegenstand binnen sechs Monaten nicht abgeholt, geht das Eigentumsrecht vom Verlierenden auf den Finder über.
  • Ein möglicher Finderlohn ist Sache des Privatrechts und muss mit dem Eigentümer selbst vereinbart werden.

Wie kann ein gefundener Gegenstand angezeigt werden?

  • Das Team des Bürgerbüros im Rathaus Erbach und der Ortsverwaltungen nimmt Fundsachen entgegen, darüber hinaus auch Polizeidienststellen außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung.
  • Die Fundsache kann auch beim Finder aufbewahrt werden, sofern dies sachgemäß erfolgt.
  • Gegenstände werden erst ab einem Wert von mehr als 10 Euro als Fundsache behandelt.
  • Fundsachen werden sechs Monate im Fundbüro verwahrt.

Wie erhalte ich einen verlorenen Gegenstand zurück?

  • Über das Online-Fundbüro können deutschlandweit verlorene Gegenstände gesucht und gefunden werden.
  • In den Erbacher Nachrichten werden regelmäßig Fundsachen veröffentlicht
  • Über einen direkten Kontakt zum Team des Fundbüros kann ermittelt werden, ob der vermisste Gegenstand gefunden wurde.
  • Der Verlierer muss sich mittels eines Personalausweises als rechtmäßiger Eigentümer ausweisen, bevor der Gegenstand ausgehändigt wird.
  • Es ist eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes sowie eine glaubhafte Schilderung zum Verlust des Gegenstandes abzugeben.
  • Für den Wiedererhalt des Gegenstandes fallen festgesetzte Gebühren sowie etwaige sonstige Kosten an.