Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie befasst sich mit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstück in der Gemeinde. Ablauf und Inhalt der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch geregelt. Bauleitpläne sind
- der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) und
- der Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan).
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Aus dem Plan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind.
In Erbach ist für die Erstellung des Flächennutzungsplans der Nachbarschaftsverband Ulm zuständig.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan konkretisiert die städtebauliche Planung und regelt in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Hier wird beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die zulässige Anzahl der Geschosse, die Dachform oder die maximale Höhe von Gebäuden festgelegt.
Die in Erbach geltenden Bebauungspläne können Sie hier einsehen. Daneben können Sie die Originalpläne auch zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung im Rathaus Erbach oder für die jeweiligen Stadtteile in der entsprechenden Ortsverwaltung einsehen. Für die persönliche Einsichtnahme bitten wir um eine Terminvereinbarung.