Öffentliche Bekanntmachungen

Meldung vom 13. Februar 2026

Festsetzung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes und dem Artikel 2 der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage der Kommunalen Doppik (Eigenbetriebsverordnung-Doppik – EigBVO-Doppik) hat der Gemeinderat der Stadt Erbach am 08. Dezember 2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen: