Das Wasserwerk informiert
Wasserzins und Abwassergebühren – 1. Vorauszahlung 2026
Zum 31.03.2026 wird die erste Vorauszahlung für den Wasserzins und die Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus dem Bescheid über die Abrechnung 2025, bzw. bei geänderten Vorauszahlungen aus der Mitteilung über die Anpassung der Vorauszahlung.
Wir weisen darauf hin, dass für die Vorauszahlungen keine Bescheide erstellt werden.
Bei Personen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag abgebucht.
Die Barzahler bitten wir, den fälligen Betrag unter Angabe des Buchungszeichens (beginnt immer mit 5.8888. ……) fristgerecht zu überweisen.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann ebenfalls online erteilt werden.
Bitte folgen Sie hierzu dem nachstehenden Link:
SEPA-Mandat online erteilen