Festsetzung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes und dem Artikel 2 der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage der Kommunalen Doppik (Eigenbetriebsverordnung-Doppik – EigBVO-Doppik) hat der Gemeinderat der Stadt Erbach am 08. Dezember 2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen in €

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.662.748
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -1.668.300
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von -5.552
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -5.552

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen in €

 
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
1.622.248
1.622.248
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.408.400
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit
      (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
213.848
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten 20.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.720.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.700.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-1.486.152
2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.300.000
2.9   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -166.700
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
         Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.133.300
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
         Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-352.852

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.300.00 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 450.000 €.

Erbach, im Dezember 2025
gez. Achim Gaus,
Bürgermeister