Festsetzung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2026
Auf Grund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes und dem Artikel 2 der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage der Kommunalen Doppik (Eigenbetriebsverordnung-Doppik – EigBVO-Doppik) hat der Gemeinderat der Stadt Erbach am 08. Dezember 2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen in €
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.662.748 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -1.668.300 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von | -5.552 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -5.552 |
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen in €
| 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.622.248 |
1.622.248 |
| 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -1.408.400 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
213.848 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten | 20.000 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.720.000 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-1.700.000 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-1.486.152 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.300.000 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -166.700 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
1.133.300 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-352.852 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.300.00 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 450.000 €.
Erbach, im Dezember 2025
gez. Achim Gaus,
Bürgermeister