Bürgermeisterwahl am 4. Oktober 2026

Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer – Unterstützen Sie die Bürgermeisterwahl!

Symbolbild Bürgermeisterwahl Stadt Erbach

Eine lebendige Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Eine besonders wichtige Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, ist die Mitarbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. Mit Ihrem Einsatz tragen Sie dazu bei, dass die Bürgermeisterwahl ordnungsgemäß, , fair und transparent durchgeführt werden kann – und leisten damit einen wertvollen Beitrag für unsere demokratische Gemeinschaft.

Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl benötigt die Stadt Erbach rund 150 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt sind wir dabei auf die Unterstützung wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Ob im Wahllokal oder bei der Ermittlung des Briefwahlergebnisses – Ihre Mithilfe ist unverzichtbar. Selbstverständlich werden Sie auf Ihre Aufgabe vorbereitet und während Ihres Einsatzes unterstützt.

Wir freuen uns, wenn Sie uns am Sonntag, 4. Oktober 2026, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, bitten wir Sie auch für den Sonntag, 18. Oktober 2026, um Ihre Mithilfe.

Gestalten Sie Demokratie aktiv mit und helfen Sie dabei, dass die Bürgermeisterwahl in Erbach erfolgreich durchgeführt werden kann. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Welche Aufgaben übernimmt ein Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im jeweiligen Wahlbezirk verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die allgemeine Überwachung der Wahlhandlung,
  • die Wahrung des Wahlgeheimnisses sowie die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
  • die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von Wählerinnen und Wählern,
  • die Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen,
  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung,
  • die Feststellung des Wahlergebnisses im jeweiligen Wahlbezirk.

Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal, um dieses einzurichten und die Wahlhandlung vorzubereiten.

Die Tätigkeit im Wahllokal erfolgt üblicherweise bis 18:00 Uhr im Schichtbetrieb. Die Einteilung der Pausen wird vom Wahlvorstand eigenverantwortlich vorgenommen.

An der anschließenden Auszählung der Stimmen nehmen alle Mitglieder des Wahlvorstands teil.

Der Briefwahlvorstand tritt erst am Nachmittag des Wahltages zusammen, um die Auszählung vorzubereiten. Die Stimmenauszählung beginnt ebenfalls um 18:00 Uhr.

Nach Schließung der Wahllokale erfolgt ab 18:00 Uhr die Auszählung der Stimmen.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig Schulungsunterlagen, die sämtliche wichtigen Informationen und Abläufe für den Wahltag enthalten.

Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?

Alle Mitglieder der Wahlvorstände erhalten rechtzeitig vor dem Wahltag eine schriftliche Berufung. Daraus gehen das jeweilige Wahllokal sowie die vorgesehene Funktion hervor.

Erhalte ich für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Vergütung?

Ja. Die Entschädigung erfolgt gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 Euro.

Wenn Sie Interesse an einer Mitwirkung bei dieser Wahl haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an wahlen@erbach-donau.de unter Angabe folgender Daten: Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Telefonnummer. Wir freuen uns auf Ihre ehrenamtliche Unterstützung.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Ott telefonisch unter 07305 9676-30 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zunächst der Erfassung interessierter Personen dient und nicht automatisch mit einer Berufung in einen Wahlvorstand verbunden ist.