Landtagswahl 2026
Am Sonntag, 8. März 2026 wird bei der Landtagswahl der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Das ist neu bei der Landtagswahl 2026
Der Landtag von Baden-Württemberg hat 2022 eine umfassende Reform des Landtagswahlrechts beschlossen. Bei der Landtagswahl 2026 haben die Wählerinnen und Wähler daher nun – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: eine Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Bisher hatten die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl nur eine Stimme. Außerdem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Wahlbenachrichtigung
Landtagswahl am 8. März 2026: Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlbeantragung sowie Versand
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 08. März 2026 werden Ihnen voraussichtlich ab 26. Januar 2026 bis spätestens 15. Februar 2026 als Standardbrief über die Deutsche Post AG zugestellt.
Warum ist das so?
Gemäß den gesetzlichen Fristen wird die Auswahl der Wahlberechtigten am Sonntag, 25. Januar 2026 erfolgen. Erst danach können die Wahlbenachrichtigungen gedruckt bzw. versendet sowie das Wählerverzeichnis freigeschaltet werden.
Sie haben ab dem 26. Januar 2026 wieder die Möglichkeit, z.B. bei Ortsabwesenheit am Wahltag, Krankheit, etc. einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Näheres hierzu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen über unsere Homepage ist mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Hierzu benötigen Sie die Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
Beantragen Sie Wahlunterlagen möglichst frühzeitig, um zu gewährleisten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig wieder bei Ihnen ankommen. Auch wenn im Bürgerbüro die Anträge möglichst tagesaktuell bearbeitet werden, so muss die Postlaufzeit von mindestens vier Werktagen beachtet werden.
Briefwahl
eBürgerdienst zur Wahlscheinbeantragung
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 8. März 2026 bequem online beantragen. Über den nachstehenden Link gelangen Sie zu einem Antragsformular, in das Sie bitte die Angaben aus Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Für die automatisierte Prüfung Ihrer Angaben ist insbesondere die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich.
Sie haben die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen entweder an Ihre Wohnanschrift oder an eine abweichende Versandadresse zusenden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übermittelt und zur weiteren Bearbeitung gespeichert.
Sollten die eingegebenen Daten nicht mit dem elektronischen Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen entsprechenden Hinweis. Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen per Post zu.
Der eBürgerdienst ist bis Dienstag, 3. März 2026 (24:00 Uhr) freigeschaltet.
Um zu vermeiden, dass Wahlbriefe verspätet eingehen, wird dringend darum gebeten, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu übermitteln. Dies gilt insbesondere für Wahlbriefe, welche im Ausland aufgegeben werden.
QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Briefwahl formlos beantragen
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen ab sofort auch formlos beantragen
1. per Post an Stadt Erbach, Hauptamt, Erlenbachstr. 50, 89155 Erbach
2. per Email an wahlschein@erbach-donau.de
3. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht möglich!
Zur Bearbeitung formloser Anträge benötigen wir zwingend:
a) Vorname und Name
b) Geburtsdatum
c) Anschrift in Erbach
d) Telefonnummer für Rückfragen
d) (falls zutreffend) abweichende Versandadresse
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen, zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros, auch persönlich beantragen und abholen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit!
Wenn Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen möchten, benötigen Sie zwingend eine Vollmacht der Person. Diese finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Ausgabestelle Rathaus
Bürgerbüro
Zimmer 1 (barrierefrei)
Erlenbachstraße 50
89155 Erbach
Fragen zum Antragsverfahren?
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel. 07305 9676 - 37/ -38/ -65/ -91
E-Mail: wahlschein@erbach-donau.de
Schablonen für Sehbehinderte und blinde Menschen
Landtagswahl am 8. März 2026: „Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen“
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Wahlergebnisse
Weitere Infos rund um die Landtagswahl
Weitere Infos rund um die Wahl erhalten Sie auch bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg.

