Das Steueramt informiert

Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. Februar 2026 werden zur Zahlung fällig:

  1. Die erste Rate zur Grundsteuer 2026 entsprechend der im letzten Grundsteuerjahresbescheid oder im bisher ergangenen Änderungsbescheid festgesetzten Höhe.

  2. Die erste Vorauszahlungsrate zur Gewerbesteuer 2026 entsprechend der im zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheid festgesetzten Höhe.
    Zur Vermeidung von Verwechslungen oder Fehlbuchungen bitten wir das jeweilige Buchungszeichen anzugeben.

Für sämtliche wiederkehrende Zahlungen an die Stadtverwaltung kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Sie ersparen sich dadurch den Weg zur Bank/Stadtkasse und die Überwachung der einzelnen Zahlungstermine. Abgebucht wird nur der zur Zahlung fällige Betrag. Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen nicht, da die Steuer pünktlich zur Fälligkeit entrichtet wird.

Mahngebühren und Säumniszuschläge
Immer wieder überziehen Steuerpflichtige stillschweigend ihre Zahlungstermine. Die Überraschung ist groß, wenn dann über die EDV Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden. Die Betroffenen reagieren manchmal verärgert und sparen gegenüber der Stadtverwaltung nicht mit Vorwürfen. Sie vergessen dabei ganz, dass sich die Verwaltung an die bestehenden Vorschriften und Gesetze halten muss. Nach diesen Vorschriften betragen die Mahngebühren 0,5 % des ausstehenden Betrages, mindestens jedoch 4,00 €; die Säumniszuschläge je angefangenen Monat der Säumnis 1 %. Dies entspricht einem Jahreszins von 12 %.