Neues Landesgaststättengesetz - Information für Veranstalter
Mit Blick auf die kommende Fest- und Veranstaltungssaison 2026 informieren wir über die neuen Regelungen des Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg (LGastG).
Das LGastG ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, den Verwaltungs- und Bürokratieaufwand zu reduzieren. Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass ist nun spätestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich bei der Stadtverwaltung oder den Ortsverwaltungen anzuzeigen. Diese Anzeige ersetzt den bisherigen Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs sowie die bislang üblicherweise erteilte Gaststättenerlaubnis.
Für Vereine als Veranstalter ist eine Anzeige nur erforderlich, wenn im Rahmen des vorübergehenden Gaststättenbetriebs alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Unabhängig davon bitten wir darum, größere Veranstaltungen ab etwa 500 Besucherinnen und Besuchern sowie Straßenfeste frühzeitig bei der Stadtverwaltung anzuzeigen, um gegebenenfalls notwendige organisatorische und ordnungsrechtliche Maßnahmen abstimmen zu können. Die Anzeige zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb kann formlos erfolgen, wird jedoch bevorzugt über das Anzeigeformular der Stadtverwaltung entgegengenommen. Das Formular ist beim Ordnungsamt (Tel. 07305/9676-33, E-Mail: ordnungsamt@erbachdonau.de) sowie bei den Ortsverwaltungen erhältlich.
Für Fragen oder weitere Informationen steht Ihnen Frau Siebler vom Ordnungsamt Erbach (Tel. 07305/9676-60, E-Mail: siebler@erbachdonau.de) gerne zur Verfügung.