Symbolbild Haushalt

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Erbach für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 08. Dezember 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in €          

1.1   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 43.963.000
1.2   Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -45.682.000
1.3   Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.2. und 1.3) von -1.719.000
1.4  Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6   Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7   Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.719.000

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 42.291.100
2.2   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -40.695.400
2.3   Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
        (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
1.595.700
2.4   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.765.000
2.5   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -10.978.000
2.6   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-8.213.000
2.7   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
        (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-6.617.300
2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -300.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-300.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-6.917.300

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0€.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.715.000 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000 €.

Erbach, im Dezember 2025
gez. Achim Gaus,
Bürgermeister