Hier gelangen Sie zur aktuellen Corona-Verordnung. Die neuen Maßnahmen gelten ab 3. April 2022.
Das Landesgesundheitsamt veröffentlicht täglich ab ca. 16 Uhr einen Lagebericht für Baden-Württemberg. Dem Lagebericht kann u. a. der aktuelle Inzidenzwert im Alb-Donau-Kreis entnommen werden. Zudem veröffentlicht das Ministerium für Soziales hier aktuelle Zahlen sowie eine Übersicht zu den Lockerungen oder Verschärfungen in allen Land- und Stadtkreisen.
Tagesaktuelle Informationen zur Covid-19 Situation im Alb-Donau-Kreis sowie im Stadtkreis Ulm veröffentlicht auch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis auf seiner Homepage.
Das Corona-Bürgertelefon des Landratsamts Alb-Donau-Kreis ist unter 0731/185-1050 von Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr erreichbar.
Darüber hinaus bietet das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg eine Corona-Hotline in Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch) von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter 0711 / 410 11160 an
Wenn Sie am Wochenende medizinische Hilfe benötigen, können Sie sich vom Festnetztelefon an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte den Notruf 112.
Quarantänebescheinigungen
Cisem Berber
Dolores Bayer
Telefon 07305.9676-32
Einreisebestimmungen/Reiserückkehrer
Giorgia Unger
Telefon 07305.9676-33
Allgemeines
Sara Siebler
Telefon 07305.9676-60
In und rund um Erbach gibt es mittlerweile verschiedene Möglichkeiten, sich testen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Fragen rund um den Test und den Ablauf lediglich von den Betreibern der jeweiligen Teststation beantwortet werden können. Die Stadtverwaltung Erbach kann an hierzu keinerlei Informationen geben.
Teststation auf dem Parkplatz am Badesee Erbach
Teststationen im Alb-Donau-Kreis und Stadtkreis Ulm im Überblick
Hier finden Sie eine Übersicht zur Absonderungspflicht. Zudem wurde der Begriff "quarantänebefreite Person" neu definiert. Welche Kombinationen aus geimpft, geboostert und genesen für welchen konkreten Zeitraum eine quarantänebefreiende Wirkung entfalten können Sie hier nachlesen.
Detaillierte Informationen können Sie der Corona-Verordnung Absonderung entnehmen. Zudem erhalten Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Verordnung Absonderung.
Sofern Ihnen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum Ihrer Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, erhalten Sie auf Antrag beim Ordnungsamt, Stadt Erbach eine Absonderungsbescheinigung.
Die Bescheinigung über die Absonderungspflicht erhalten Sie ausschließlich schriftlich auf dem Postweg.
Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
Ja, die Erbacher Wertstoffhöfe haben zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht auf dem Gelände. Zudem ist die Anzahl der Zutritte beschränkt ist und es ist daher ggf. mit Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Musikschule Erbach - Findet derzeit Präsenzunterricht statt?
Ja, die Erbacher Wochenmärkte finden statt.
Eine regelmäßig aktualisierte Liste finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne finden Sie hier.
Eine Anleitung zur Erstellung des Zertifikats über die CovPassApp finden Sie hier. Sofern Sie die Corona-Warn App nutzen, finden Sie eine Anleitung hier.
Bitte fügen Sie ausschließlich dieses Zertifikat Ihrer digitalen Einreiseanmeldung bei.
Seit dem 7. Juni 2021 können sich alle erwachsenen Personen unabhängig von Alter, Vorerkrankungen und Beruf ohne weitere Voraussetzungen impfen lassen. Entsprechend der Empfehlung der STIKO können auch alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren in Baden-Württemberg geimpft werden. Die endgültige Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall eine Impfung vorgenommen wird, liegt immer beim impfenden Arzt. Die Impf-Ärzte sind dabei nicht an Weisungen gebunden, denn sie tragen die medizinische Verantwortung für die Impfung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Impfungen gegen das Coronavirus werden maßgeblich von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Eine Übersicht über diese und weitere Impfmöglichkeiten sowie viele Informationen rund um das Thema Impfen finden Sie
Informationen zur Corona-Schutzimpfung erhalten Sie kostenlos