Wasserzins und
Abwassergebühren – 1. Vorauszahlung 2024.
Zum 31.03.2024 wird die erste Vorauszahlung für den Wasserzins und die
Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus
dem Bescheid über die Abrechnung 2023, bzw. bei geänderten Vorauszahlungen aus
der Mitteilung über die Anpassung der Vorauszahlung.
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Aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 04.03.2024
Bekanntgabe des Beschlusses zum nichtöffentlichen TOP
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